Überbrückungshilfe – Phase 2
Gemäß Pressmitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 18.09.2020 wird die Überbrückungshilfe verlängert, ausgeweitet und vereinfacht, (2. Phase der Überbrückungshilfe)
Die wichtigsten Eckpunkte wie folgt:
- Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgesetzt.
- Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
- Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
- Die Zugangsbedingungen werden abgesenkt und die Förderung ausgeweitet:
- Zur Antragstellung sind Antragsteller, berechtigt die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
- Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
- Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
- Es erfolgt eine ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
- Die Fördersätze werden erhöht. Künftig werden erstattet.
- 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
- 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
- 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).
- Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
- Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Wie auch schon bei der Überbrückungshilfe Phase 1 darf der Antrag ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte gestellt werden.
Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne an.