KöMoG

Option zur Körperschaftsteuer – Bundesrat verabschiedet KöMoG

Der Bundesrat hat am 25.6.2021 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz Anfang 2022 in Kraft treten.

Das mit dem nun beschlossenen Gesetz angestrebte Ziel einer Rechtsformneutralität der Unternehmensbesteuerung greift eine langjährige Forderung der Wirtschaft auf.

Bei einer Kapitalgesellschaft liegt die steuerliche Belastung bei ca. 30 Prozent, bei Personengesellschaften zwischen 35 und 45 Prozent.

Dies Ungleichbehandlung soll durch das KöMoG beseitigt werden. Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können sich zukünftig wie Körperschaften besteuern lassen, ohne dass hier gesellschaftsrechtlich eine Änderung erfolgt. Dies eröffnet Unternehmen den Weg, eine Steuerbelastungsgleichheit unterschiedlicher Rechtsformen zu erreichen. Hierdurch soll insbesondere auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Familienunternehmen gestärkt werden.

Nach dem  Gesetz sollen alle Personenhandelsgesellschaften ab dem Jahr 2022 beantragen können, künftig wie eine Körperschaft besteuert zu werden. Die Option muss noch vor Beginn des Wirtschaftsjahres gestellt werden, ab welchem eine Besteuerung nach dem KStG erfolgen soll. 

Erkundigen Sie sich als Gesellschafter von Personengesellschaften nach Chancen und Risiken der Optionsmöglichkeit. Sprechen Sie uns gerne an.