BAFA-Förderung

Wir sind als BAFA Berater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für das Beratungsförderprogramm „Förderung des unternehmerischen Know-Hows“ zertifiziert.

Als BAFA-Berater bieten wir Ihnen unsere Beratungsleistung zur Erlangung eines Zuschusses an.

Wer wird gefördert?                                                                                                                                                                                

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen),
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen) und
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (sog. Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Die BAFA unterstützt kleine und mittlere Unternehmen durch einen fi­nanziellen Zu­schuss, wenn diese eine Unter­nehmens­bera­tung in Anspruch nehmen.

Was wird gefördert?

Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden drei Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

  • Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung,
  • Spezielle Beratungen und
  • Unternehmenssicherungsberatung für Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie hoch ist die Beratungszuschuss?

Der Förder­satz ist ab­hängig vom Alter, vom Stand­ort und von der Situation des Unter­neh­mens und beträgt zwischen 50% und 90% der Beratungs­kosten. Bei einem Unternehmen in Schwierigkeiten beträgt der Zuschuss bspw. maximal EUR 2.700.

Wie erhalte ich den Zuschuss?

Der Antrag für die Förderung wird über die BAFA-Webseite gestellt und beinhaltet nur wenige Fragen. Dabei helfen wir Ihnen als  registrierter Berater. Nachdem eine Leitstelle den Förderantrag geprüft hat, erhält der Antragsteller ein Informationsschreiben mit dem Ergebnis der Prüfung. Ist die Förderung für die Beratung bewilligt, kann der Beratungsvertrag abgeschlossen und mit der Unternehmensberatung begonnen werden.

Bei Fragen/Anmerkungen sprechen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.