Umsatzsteuer

Aktueller Handlungsbedarf:

Ein halbes Jahr lang weniger Mehrwertsteuer für alle

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Konjunkturpaket wurde heute durch die große Koalition verabschiedet und das mit teilweise überraschenden Inhalten. Am Ende einigte sich die Koalition auf 57 Punkte.

Von zentraler Bedeutung für Sie und Ihr Unternehmen ist der Punkt zur Mehrwertsteuer. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, dass die Mehrwertsteueränderung in der Praxis richtig umgesetzt wird.

 Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen und worauf müssen sie achten:

  1. Was ändert sich und wann?

„Der Mehrwertsteuersatz wird vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf
16% und für den ermäßigten Satz von 7% auf 5% gesenkt.“

  • Ab wann darf ich den gesenkten Steuersatz von 16% bzw. 5% anwenden?

Ab Juli 2020 ist grundsätzlich ein regulärer Steuersatz von 16% bzw. 5% in Rechnung zu stellen. Diese Aussage scheint eindeutig, doch hier ist Vorsicht geboten. Denn, wann noch der Steuersatz von 19% bzw. 16% anzuwenden ist, entscheidet sich nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, also dem Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Beendigung der Lieferung und/oder Leistung. Dies gilt nur dann nicht, sofern explizit Teilleistungen vereinbart wurden.

Beispiel:

Sie haben einen Auftrag angenommen und erbringen die Arbeiten in den Monaten Mai und Juni 2020. Die Rechnung schreiben Sie im Juli 2020. 

Da die Leistungserbringung bereits vor Juli 2020 erfolgt ist, ist hier noch eine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer auszustellen.

  • Auf was muss ich achten, wenn Rechnungen an Kunden gestellt werden?

Bei EDV-gestützten Fakturierungsprogramm ist zusätzlich der Steuerschlüssel von 16% bzw. 5% einzupflegen. Wenn das System die Eingabe eines Leistungszeitpunktes vorsieht und hier eine Verknüpfung zwischen dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und dem Steuersatz hinterlegt ist, sollte Ihr Programm automatisch im Rahmen der Rechnungserstellung die 19% oder 16% bzw. 7% oder 5% auswählen.

Ist diese Funktion nicht verknüpft, ist bei der Rechnungserstellung der Steuerschlüssel manuell in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Leistungserbringung auszuwählen.

  • Anforderungen an Ihre Buchhaltung

Sofern Sie im Unternehmen die monatliche Buchhaltung Inhouse erstellen, muss sichergestellt sein, dass ihr EDV-System einen Steuerschlüssel von 16% bzw. 5% abbilden kann.

Hier bleibt auch abzuwarten wie die einzelnen Softwareanbieter kurzfristig auf die Änderung reagieren werden und ob hier ggf. neue Konten (Erlöskonten und Erlösschmälerungskonten) eingepflegt werden. Bei Rückfragen hierzu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Systempartner.

Fazit

Da das Konjunkturpaket schon in weniger als einem Monat anwendbar sein wird, bleibt Ihnen und Ihrem Unternehmen nur wenig Zeit um auf die Änderungen zu reagieren und diese entsprechend umsetzen zu können. Nutzen Sie also die kurze Zeit!

Bei Rückfragen, sprechen sie uns gerne an.